Die Regierung erwiderte nun, sie sehe kein Defizit bei der Verfolgung von Dienstvergehen. Eine individuelle Kennzeichnung sei daher nicht nötig. Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, "dass Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte der Bundespolizei nicht aufgeklärt werden konnten, weil es an einer individuellen Kennzeichnung fehlte".